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Logopädie 

für Klein und Groß

Kinder

Myofunktionelle (mundmotorische) Störungen

z.B. Zungenpressen, auch als Begleitung einer kieferorthopädischen Behandlung

Aussprachestörungen

AVS und LRS

(Auditve Verarbeitungs- und Lese-Rechtschreibstörungen)


Erwachsene

Neurologisch bedingte Sprach-, Sprechstörungen

z.B. nach Schlaganfall, bei Parkinson

Schluckstörungen

Stimmstörungen

z.B. nach OP, bei Fehlbelastung, bei Berufssprechern

Gesichtslähmungen

Ablauf

            1. Verordnungsschein       

Voraussetzung für eine logopädische Abklärung und Therapie ist eine Überweisung von einem praktischen Arzt oder Facharzt

           2. Terminvereinbarung   

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch

            3. Erstkontakt            

Beim Erstkontakt findet eine umfassende Abklärung statt, wir besprechen die Ziele und planen die weiteren Schritte. Je nach Bedarf und angepasst an ihre Bedürfnisse erstellen wir Ihren individuellen Therapieplan

       4. Therapie      

Die Therapie findet in der Regel im Einzelsetting in meiner Praxis in Fußach statt. Um Kosten zu sparen und den bestmöglichen Therapieerfolg zu erzielen erstelle ich Ihnen gerne Ihr persönliches Heimübungsprogramm

Kosten

 

  Erstkontakt

60 Minuten - 120 Euro 

(inklusive Vor- und Nachbereitungszeit)

Logopädische Therapie  

60 Minuten - 110 Euro 

(inkl. Vor- und Nachbereitungszeit)

    Logopädische Therapie​  

45 Minuten - 90 Euro 

(inkl. Vor- und Nachbereitungszeit)

   Logopädische Therapie  

30 Minuten - 60 Euro

(inkl. Vor- und Nachbereitungszeit)


Refundierung


Als Wahltherapeutin, erfolgt die Abrechnung und Rückerstattung der Behandlungskosten in folgenden Schritten:

        1. Honorarnote            

Die Honorarnote wird direkt an Sie gestellt und von Ihnen beglichen. 

         2. Einreichung            

Reichen Sie die Honorarnote, den Zahlungsbeleg, die Überweisung sowie den Behandlungsplan bei Ihrem Sozialversicherungsträger ein 

         3. Refundierung            

Nach der Einreichung wird ein Teil der Behandlungskosten von Ihrem Sozialversicherungsträger zurückerstattet. Die Refundierungssätze können Sie direkt bei Ihrer Versicherung erfragen. 

Bei einer privaten Zuzatzversicherung werden bis zu 100% zurück erstattet.